
Sie haben Recht. In den meisten Bundesländern gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG), welches den Bürger*innen einen voraussetzungslosen Zugang zu Informationen der Behörden ermöglicht. Es ist ein Missstand, dass in Bayern noch immer ein berechtigtes persönliches Interesse vorliegen muss, um einen solchen Zugang zu erhalten.