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Gudrun Schittek
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Frage von Martin W. •

Werden Sie sich als Mitglied der Bürgerschaft für ein Vergabeverfahren hinsichtlich der Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund einsetzen, das Werbemonitore im öffentlichen Raum ausschließt?

Digitale Werbemonitore sind Energiefresser, Lenken im Verkehr ab, sind für einen Großteil der Lichtverschmutzung verantwortlich und dominieren immer mehr den Stadtraum.

Grundsätzlich sind Werbemonitore und Werbeanlagen mit Wechsellicht nach der derzeit gültigen Wechsellichtverordnung nur im Vergnügungsviertel Reeperbahn, am Steindamm und in der Spitalerstraße (Altstadt) vorgesehen. Unter dem amtierenden rot-grünen Senat wurden die Vorgaben der Wechsellichtverordnung nicht eingehalten und stadtweit Ausnahmegenehmigung für Werbemonitore im öffentlichen Raum erteilt. Die Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg enden zum 31. Dezember 2026. Der Senat plant bei der Neuvergabe der Werberechte erneut die flächendeckende Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Werbemonitore.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

Ihr Anliegen unterstütze ich. Ich habe im Verkehrsausschuss bereits an der Anhörung der Volksinitiative hamburg-werbefrei teilgenommen. Die Argumente der überzeugen mich. Ich unterstütze Ihre Initiative. Es geht um den öffentlichen Straßenraum, der nicht durch  Werbeträger dominiert sein sollte. Außerdem ist ein  Argument der Energieverbrauch, die Verkehrssicherheit und die Lichtverschmutzung. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Neuvergabe der Werberechte entsprechend geregelt wird. 

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