Frage an Grietje Staffelt von Irene W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Staffelt,
Hiermit möchte ich Sie auf die Bundestagsanhörung zum Thema Cannabis als Medizin am 15. Oktober 2008 aufmerksam machen und bitte Sie um ehrliche Antwort auf meine Fragen.
Würden Sie einem/einer chronisch Kranken raten, der/ die sich über 2 Jahrzehnte erfolgreich mit Cannabis behandelt, es mal mit einem anderen Medikament zu versuchen?
Sind Sie der Meinung, dass Mitarbeiter eines Institutes (BfArM) sozusagen per Ferndiagnose anstelle des persönlich behandelnden Arztes über die Medikation eines Patienten entscheiden sollten?
Ich bin eine von zahlreichen Patienten/innen die seit Jahren für die medizinische Nutzung von Cannabis “kämpfen”. Für Schwerstkranke wahrlich eine Zumutung.
Sollte Ihnen das Thema Cannabis als Medizin bisher nicht vertraut sein, habe ich die Bitte, dass Sie sich in Anbetracht der bevorstehenden Anhörung darüber informieren.
Ich bin gerne bereit, Ihnen anhand ärztlicher Unterlagen über meinen 23 jährigen Krankheitsverlauf mit HIV und Hepatitis C Auskunft zu erteilen.
Mit freundlichem Gruß, Irene Weber
Sehr geehrte Frau Weber,
Herzlichen Dank für Ihre Frage.
Meine Fraktion unterstützt das Anliegen, für Patientinnen und Patienten, denen Cannabis helfen kann, eine legale Möglichkeit des Besitzes und des Anbaus von Cannabis zu schaffen. Wir haben deswegen auf Vorschlag meines Kollegen Dr. Harald Terpe bereits im Herbst des vergangenen Jahres einen entsprechenden Antrag
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/072/1607285.pdf
in den Bundestag eingebracht. Die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses am 15.10. beschäftigt sich mit diesem Antrag und einem ähnlich lautenden Antrag der Linken.
Aus unserer Sicht ist die derzeitige Situation für diese Patientinnen und Patienten nicht befriedigend. Sie haben ja bereits auf zwei der wichtigsten Probleme hingewiesen. Zum einen wird die Entscheidung, ob ein bestimmtes und geeignetes "Medikament" verwendet wird (das ist der Natur nach eigentlich eine ärztlich-medizinische Entscheidung) zu einem bürokratischen Verwaltungsakt einer Behörde mit zum Teil völlig sachfremden Erwägungen. Und zum anderen wird von den betroffenen Patientinnen und Patienten verlangt, dass sie zunächst alle anderen infrage kommenden Medikamente ausprobieren, bevor sie möglicherweise die Genehmigung für den Bezug eines Cannabisextraktes bekommen. Das ist aus unserer Sicht weder medizinethisch noch politisch vertretbar. Ich hoffe mit Ihnen, dass es alsbald zu einer vertretbaren Lösung kommt, die die Situation der Betroffenen verbessert.
Mit freundlichen Grüßen
Grietje Staffelt