Frage an Grietje Staffelt von Harald W. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag, Frau Bettin,
mir stellt sich im Moment die Frage nach der Kollision von Verbraucherschutz und Datenschutz: Meine Schwiegermutter hatte eine um 20 € höhere Telefonrechnung als sonst (sie hat eine "Flatrate" für´s Festnetz, nur ganz wenige Telefonate ins Mobilnetz extra). Ergebnis meiner Recherche war, dass ihr ca. 10 Anrufe auf eine ihr unbekannte 0190... Nr. berechnet wurden, die sie definitiv nicht angerufen hat (niemand anderes hat Zugang). Jetzt zur Frage: Die Telefongesellschaft verweigert die Auskunft über die Identität des Anschlussinhabers unter Hinweis auf "Datenschutz". Nun bin ich in der Tat der Meinung, dass Datenschutz in den letzten Jahren zunehmend laxer gehandhabt wird (leider vor allem seitens der Nutzer, Bsp. Internet) - hier aber halte ich diese Begründung für einigermaßen hirnrissig: Geld für angeblich geführte Telefonate wird verlangt, der angeblich Angerufene wird aber nicht genannt. Langer Rede kurzer Sinn: Wie ist bitte Ihre Meinung dazu, und können Sie mir sagen, wer ggf. anzusprechen ist?
Mit freundlichen Grüßen,
Harald Wilhelms
Sehr geehrter Herr Wilhelms,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.9.07. Zwei Möglichkeiten sind denkbar, wie der Rechnungsbetrag auf der Telefonrechnung zustande gekommen sein kann: Zum einen kann es sein, dass Sie einen automatisierten Anruf erhalten haben, der Sie auf einen möglichen Gewinn hingewiesen hat verbunden mit der Bitte, eine Taste zu drücken, woraufhin automatisch eine kostenpflichtige Nummer (0190er-Nummern gibt es eigentlich nicht mehr) angewählt wurde. Zum anderen kann es aber auch sein, dass Sie sich über das Internet einen sog. Dialer eingefangen haben (Rufnummer beginnend mit 09009).
Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ist es allerdings durchaus möglich, den Betreiber sog. Premium-Rate-Dienste zu erfahren.
Hierzu bietet die Bundesnetzagentur, die Regulierungsbehörde, die u.a. auch für den Telekommunikationsbereich zuständig ist, eine Internet-Suchmaske an: http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/srvcno900.asp für 0900er-Nummern und http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/srvcno.asp für 0190er-Nummern. Außerdem sollten Sie sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch beim Anbieter der Rufnummer Beschwerde einlegen. Die Bundesnetzagentur bietet selbst auch eine Schlichtungsstelle für Streitfragen an. Hilfe zum richtigen Umgang mit Rechnungsproblemen bei Telefonrechnungen bietet auch ein Leitfaden der Bundeszentrale Verbraucherverband:
http://www.vzbv.de/mediapics/flyer_telefon_handy_2007.pdf .
Prinzipiell gilt: Wenn Sie den Anruf nachweislich getätigt haben, so müssen Sie ihn auch begleichen. Allerdings bestehen gesetzliche Obergrenzen, was die Kosten von Premium-Rate-Diensten angelangt, außerdem sind die Anbieter verpflichtet, diese Kosten während des Anrufs anzusagen. Zum Schutz vor weiteren Problemen dieser Art besteht aber immer die Möglichkeit, bestimmte Rufnummerngassen (wie 09009) sperren zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Auskünften weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Grietje Bettin MdB