Frage an Grietje Staffelt von Dieter W. bezüglich Bundestag
Sehr geehrter Frau Bettin,
16 Bundeslaender, durchschnittlich alle drei Monate Wahlkampf, oft konzentriert auf Themen, fuer die der Bundestag kompetent ist. Befuerworten Sie eine Reduktion der Anzahl der Laender? Ist mein Anliegen (Zusammenlegung von Laendern) realistisch? Dankeschoen!
Sehr geehrter Herr Wacker,
vielen Dank für Ihre Frage zur Neugliederung der Bundesländer. Im Grundgesetz heißt es dazu: „Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können.“ (Art.29 §1 GG)
Ihre Frage ist berechtigt und aktuell: Der Einsatz der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung hat deutlich gemacht, dass es im Bereich der Leistungsfähigkeit der Länder parteiübergreifenden Handlungs – und Neuregelungsbedarf gibt.
Die Zusammenlegung von Bundesländern halten wir Grünen im Grundsatz für richtig und unterstützenswert. Wir glauben, dass angesichts veränderter Bedingungen wie der stärker werdenden EU auch die Strukturen der Bundesländer prinzipiell auf den Prüfstand gehören.
Die Kompetenz für ein solches Vorhaben liegt laut Verfassung allerdings auf zwei Ebenen: der Bundes – und Landesebene. Das Bundesgesetz zur Neugliederung bedarf nämlich der Bestätigung durch einen Volksentscheid. Von oben über die Köpfe der Bevölkerung hinweg will und kann eine Bundesregierung nichts entscheiden. Ländergrenzen, die nach dem zweiten Weltkrieg zunächst Verwaltungseinheiten der Besatzungsmächte darstellten, können heute gewachsene kulturelle Identitäten abstecken. Daher müssen die Menschen vor Ort sich in Bürgerentscheiden oder Volksbegehren damit einverstanden erklären. Die gescheiterte Volkabstimmung zur Zusammenlegung von Berlin und Brandenburg 1996 zeigt die Schwierigkeit einer Neugliederung. Die Brandenburger fürchteten Berlins Schulden.
In meinem Wahlkreis, Schleswig-Holstein, gab und gibt es zum Beispiel Überlegungen zu einem „Nordstaat“, der den Stadtstaat Hamburg mit ins Boot nimmt. Wir Grüne haben uns immer wieder offen dieser Diskussion gestellt. Denn es gibt viele positive Auswirkungen: Klar ist, dass die Zusammenlegung von zwei Landesregierungen und zwei Verwaltungsapparaten unserer Vorstellung eines „Schlanken Staates“ entspricht. Der „Schlanke Staat“ vermeidet Doppelstrukturen in der Verwaltung und trägt so zu mehr Kosteneffizienz und erheblichen Kosteneinsparungen bei. Zudem könnten Politikbereiche, die überwiegend in Länderhand liegen, wie Verkehrspolitik, Küstenschutz, Umwelt – und Bildungspolitik zusammengelegt werden.
Daher hoffe ich, dass eines Tages eine Mehrheit der Menschen in den
betroffenen Ländern einer Fusion zustimmen wird.
Herzliche Grüße
Grietje Bettin