Sehr geehrter Herr Hedrich,
(...) Die Entlassung eines Abgeordneten aus dem Bundestag ist unzulässig. Er wurde gewählt. (...)
(...) Das Problem am Begriff des Kommunismus besteht darin, dass weder Sie noch ich definieren, was die Menschen darunter verstehen. (...)
(...) Meine Fraktion wegen der Verletzung von Oppositionsrechten inzwischen eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wir sprechen und verhandeln auch mit den Vertreterinnen und Vertretern von Medien, wenden uns an die entsprechenden Einrichtungen und nutzen jede Möglichkeit, um öffentlichkeitswirksam aufzutreten. (...)
(...) Selbst wenn es einen Weg gäbe, eine solche Klage zulässig zu gestalten, könnte höchstens aufgehoben werden, dass sich künftig die Diätenerhöhung nach der durchschnittlichen Lohnerhöhung richtet. Das wäre aber kein Gewinn, weil dann der Bundestag viel höhere Diäten festsetzen könnte. Die künftige prozentuale Bindung an die durchschnittliche Lohnerhöhung hat sogar den Vorteil, dass die Bundestagsabgeordneten ein eigenes Interesse an einer möglichst hohen durchschnittlichen Lohnerhöhung haben. (...)
(...) Diese Mehrheit gibt es gegenwärtig im Bundestag nicht. Dennoch hoffe ich, dass der Tag kommen wird, an dem die Bevölkerung über ihre Verfassung entscheiden kann. (...)