Bitte beauftragen Sie sofort eine Anwältin oder einen Anwalt, die bzw. der im Ausländerrecht spezialisiert ist, mit der Vertretung des Mannes, wenn er in Deutschland bleiben will.
Ihre Frage vom 2. Dezember hat mich erreicht. Ich kann den fall nicht beurteilen, weil ich weder die Schriftsätze noch das Urteil kenne. Deshalb kann ich mir dazu auch kein Urteil erlauben.
Da die inhaltliche Position zu dem Sachverhalt bei den Abgeordneten identisch ist, erhalten Sie eine entsprechende Antwort.
Diese Frage kann ich Ihnen auch nicht beantworten, zumal die Bundesregierung es gar nicht nötig hätte, immer wieder gegen Verträge zu verstoßen. Hinzukommt, dass die Verträge ohne die Zustimmung Deutschlands nie zustande kommen.
wie Sie verurteile auch ich den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.
Deshalb wäre es besser gewesen, wenn Deutschland und die anderen Staaten, die die von Russland eingebrachte Resolution ablehnten, dann einen eigenen Resolutionsentwurf eingebracht hätten, um zu verdeutlichen, dass man hinter diesem Ziel steht.