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Frage von David S. •

Wie soll jemand der den Schlüsseldienst nicht sofort bezahlen kann, in seine Wohnung kommen, wenn die Haftpflichtversicherung erst im nachhinein das Geld erstattet?

Sehr geehrter Herrn Gysi, ich wollte von ihnen Wissen, warum es keine gesetzliche Regelung gibt die besagt das der Schlüsseldienst sich sein Geld von der Haftpflichtversicherung desjenigen holen muss der die Tür zufallen lassen hat?...

Denn jetzt ist es ja so, kann man den Schlüsseldienst nicht sofort bezahlen, dann muss man falls man niemanden finden kann der einem das Geld sofort leihen kann, vor der Tür schlafen und Hungern.

Finden sie das gerecht?..

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

Sie weisen auf ein generelles Problem hin. Wenn im Haushalt etwas kaputt geht und die Haftpflichtversicherung dafür eintritt, muss zunächst immer der Beschädigter selbst die Reparatur oder die Neuanschaffung bezahlen, um sich dann das Geld von der Haftpflichtversicherung zu organisieren. Ich hoffe sehr, dass Sie jemanden finden, der Ihnen das Geld leiht, damit Sie wieder in Ihrer Wohnung wohnen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gregor Gysi

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