1. Hat die Tibetresolution von 1996 heute noch überparteilichen Bestand und kann infolge dessen als weiterhin gültig im Wortlaut betrachtet werden?
Weitere Fragestellungen:
2. Wie bewertet die Bundesregierung die teils gewalttätigen Ausschreitungen der tibetischen Bevölkerung gegen die Ansiedlung der Han-Chinesen und gegen chinesische Behörden und chinesisches Militär?
Als Akt des Freiheitskampfes im Zuge des Selbstbestimmungsrechtes der Völker oder als terroristische Akte gegen Staatsorgane?
3. Haben ethnisch-kulturell-religiös gewachsene Völker nach Auffassung der Bundesregierung generell das Recht, notfalls auch mit Gewalt gegen ihre Zerstörung von innen oder von außen vorzugehen, oder gibt es in diesem Bereich Unterschiede, wie z.B. daß die Bundesregierung bestimmte Völker und Ethnien als weniger erhaltenswert erachtet als andere?
4. Ab wieviel Prozent fremdvölkischer Siedler bestehen seitens des Bundestages Bedenken bzgl der Erfüllung des Straftatbestandes des Völkermordes gemäß den Statuten der Vereinten Nationen, insbesondere Art. 6 der Charta der UN vom 17.04.1998?
Sehr geehrte Frau H.
Sie verlangen ja eine Art juristisches Gutachten. Das überfordert mich schon zeitlich. Mit bestimmten Fragen müssten Sie sich auch an die Regierung wenden. Allerdings ist die Resolution nie aufgehoben worden, aber sie ist auch kein Gesetz. Sie hat nur eine Meinung des Bundestages zum Ausdruck gebracht.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Gregor Gysi