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Antwort von Gregor Gysi
DIE LINKE
• 23.04.2007

(...) Besonders markant war ja der Fall, bei dem das Oberlandesgericht In Nauenburg die Rechte eines Betroffenen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weiterhin verletzte, selbst dann, als das Bundesverfassungsgericht eine andere Entscheidung getroffen hatte. Immerhin sind jetzt die drei Richter der Rechtsbeugung angeklagt und es wird interessant sein, das Verfahren abzuwarten. (...)

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