Wieso tolerieren Sie die Ausfuhrgenehmigung von schweren Waffen in die Ukraine entgegen aller bisherigen deutschen und europäischen Richtlinien? Mit welchem Recht wird dies nun ausgehebelt?
Die Ausfuhrgenehmigung von schweren Waffen in die Ukraine widersprechen aller bisherigen deutschen und europäische außenpolitischen Richtlinien und Maßstäben. Mit welchem Recht hebeln Sie dies nun einfach aus und bringen uns an den Rand eines Weltkrieges?
Hintergründe:
Die Politischen Grundsätze der Bundesregierung seit 1971 für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden bekräftigt durch ähnliche europäische Regelungen: Nach Art. 2 III des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates v. 8.12.2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern verweigern die EU-Mitgliedstaaten die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Militärgüter, „die im Endbestimmungsland bewaffnete Konflikte auslösen bzw. verlängern würden oder bestehende Spannungen oder Konflikte verschärfen würden.“
Sehr geehrter Herr W.,
Ihre Frage vom 26. April hat mich erreicht. Ihre Bedenken bestehen völlig zurecht. Meine Fraktion hat auch dagegen gestimmt.
Die anderen interpretieren das Recht eben anders und meinen, dass die Waffenlieferungen den Krieg ja nicht verlängern, sondern verkürzten. Das ist zwar falsch, aber so lautet deren Standpunkt.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi