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Frage von Andreas W. •

Wie unterstützen Sie das Wechselmodell, die hälftige Kinderbetreuung nach Trennung und Scheidung durch Mutter UND Vater als gesetzlichen Regelfall? - (Regelfall = Ausnahmen sind möglich)

Viele Kinder verlieren nach Trennung und Scheidung innerhalb von 2 Jahren dauerhaft den Kontakt zu einem Elternteil (meist zum Vater) mit oft lebenslangen psychischen Belastungen, wenn ihre Eltern im Streit um das Sorgerecht vor Gericht ziehen. Viele deutsche Familiengerichte lasten die Kinderbetreuung nach alter patriarchaler Sitte den Müttern auf und entlasten bzw. degradieren Trennungsväter zu Wochenendbesuchsvätern im 14-Tage-Takt.

In Nachbarländern wie Belgien ist hingegen die hälftige Betreuung (alias Wechselmodell / Doppelresidenz / alternierende Obhut) durch beide Elternteile als gesetzlicher Regelfall verankert, mit durchweg positiven Folgen: weniger überlastete Allein-Erziehende, weniger behördliche Eltern-Kind-Entfremdung, weniger Gerichtsverfahren, glücklichere Kinder. Ausnahmen von der Regel werden auf Antrag gerichtlich festgelegt.

Andreas Wunderlich

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Antwort von
Die Linke

Sehr geehrter Herr W.

 

Ihre Frage vom 16. Februar hat mich erreicht. 

In der Regel halte ich das Wechselmodell für günstig. Wie Sie schreiben gibt es allerdings auch Ausnahmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gregor Gysi

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