Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Herr Gysi,
der Ex-Präsident des Deutschen Richterbundes >Jens Gnisa< vertritt in Sachen *§ 146 GVG* - der Justizminister ist gegenüber dem Staatsanwalt weisungsbefugt, eine völlig andere Rechtsmeinung als Sie.
Siehe auch: *https://www.change.org/Pet-BT-146GVG.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard J.
Sehr geehrter Herr. J.,
Ihre Frage vom 14.07.2022 hat mich erreicht. Im Gesetz steht, dass der Justizminister bzw. die Justizministerin gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Weisungsbefugnis haben, selbstverständlich nicht gegenüber dem Gericht. Der Staatsanwalt ist eben Vertreter des Staates, nicht der unabhängigen Richterschaft. Aber selbstverständlich könnte man das auch anders organisieren. Zurzeit regeln es die Gesetze aber so.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi