Was halten Sie von diesem Vorschlag?
Sehr geehrter Herr Dr Gysi,
was halten Sie von diesem Vorschlag?
Gesetzgebende Volksabstimmung“
Wir möchten, dass die gesetzgebende Volksabstimmung eingeführt wird und dabei repräsentative Demokratie und direkte Demokratie miteinander verbunden werden.
Dazu bedarf es einer Änderung des Art. 82(1) GG.
Der Art. 82 GG bildet den Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens.
In ihm ist geregelt, daß Gesetze verkündet werden und in Kraft treten, wenn der Bundespräsident sie ausgefertigt (unterschrieben) hat.
Künftig sollen Gesetze erst verkündet werden und in Kraft treten, wenn nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten das Volk in einer gesetzgebenden Volksabstimmung zugestimmt hat.
Um das zu ermöglichen, soll der Art. 82(1) GG geändert werden.
Mit freundlichem Gruß
J. T.
Sehr geehrter Herr T.,
Ihre Nachricht vom 31. Juli hat mich erreicht. Wenn Sie das ernsthaft bei jedem Gesetz vorhaben, gibt es weit über dreihundert Volksentscheide jedes Jahr. Das hält keine Bevölkerung aus. Deshalb würde ich die Volksentscheide auf bestimmte wesentliche Fragen und dann auch befristet einführen. Das ist schon schwer genug.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi