Was halten Sie von der Einschätzung von Herrn Heil, wonach ein vollständiger Wegfall des Regelsatzes des Bürgergeldes mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 vereinbar sei?
Sehr geehrter Herr Gysi,
ich hatte in meiner Frage vom 22.1.2024 Herrn Heil nach der Vereinbarkeit seines geplanten Gesetzes zum vollständigen Wegfall des Alg. 2 im Falle der Ablehnung einer Arbeitsstelle mit dem Urteil des BVG von 2019 gefragt. In seiner Antwort vom 25.3.2024 antwortete mir Herr Heil:
"In seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht jedoch auch einen vollständigen Wegfall der Leistungen in bestimmten Fallkonstellation als möglich erachtet."
Ich hatte auch Sie am 22.1.2024 um eine Einschätzung der Vereinbarkeit von BVG und geplantem Gesetz gebeten. In Ihrer Antwort vom 1.2.2024 schrieben Sie:
"Wenn überhaupt, bindet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das heißt, es käme nur eine Kürzung von maximal 30 Prozent infrage."
Ich frage Sie daher, ob Sie bei Ihrer Einschätzung bleiben. Liegt Herr Heil hier also juristisch falsch?
Ist das Urteil inzwischen im Bundestag verabschiedet worden und somit in Kraft?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Z.
Sehr geehrter Herr Z.,
Ihre weitere Frage vom 26. März hat mich erreicht. Es ist mir etwas schleierhaft, welche Freikonstruktion Bundesminister Heil meint. Ich bleibe bei meiner Einschätzung. Warten wir ab, wie das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi