Was halten Sie davon, dass nicht nur Arbeitseinkommen sondern auch Einkommen aus Kapitalerträgen in das Sozialversicherungssystem eingebunden wird?
Sehr geehrter Herr Gysi,
dass beispielsweise die Rentenversicherungskassen stark gebeutelt sind, ist überall zu lesen. Aus meiner Sicht macht es wenig Sinn Einkommen aus Arbeit hinsichtlich der Renten- oder Pflegeversicherung zu berücksichtigen, zugleich aber Einkommen aus Kapitalerträgen nicht. Anstatt über Erhöhung von Renteneintrittsalter oder Absenkung des Rentenniveaus nachzudenken, und das wird wohl früher oder später passieren, könnte man einen etwas zeitgemäßeren Ansatz verfolgen. Zumal man mit der Abschlagsteuer schon ein funktionierendes System hat. Vielen Dank für ihre Antwort
Sehr geehrter Herr W.,
Ihre Frage vom 24. August hat mich erreicht. Gegen Ihren Vorschlag gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Es gibt aber drei andere Reformschritte, die man unbedingt gehen muss. Zunächst müssten alle mit Erwerbseinkommen verpflichtet werden, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Das heißt auch Rechtsanwälte, Bundestagsabgeordnete, Beamte. Ferner darf es keine Beitragsbemessungsgrenzen geben, so dass Menschen mit hohem Einkommen eben von dem gesamten Einkommen ihren Beitrag bezahlen müssen. Letztlich kann man dann den Rentenanstieg für die Spitzenverdiener abflachen. Dann müssten wir uns hinsichtlich der Altersarmut keine Sorgen mehr machen.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi