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Frage von Jochen T. •

Warum werden Patientenakten in der Psychiatrie 30Jahre gespeichert und weswegen gibt es kein Anspruchsrecht auf Berichtigung von Unwahrheiten, behält die Behörde sich das Recht zu Stigmatisieren vor?

Nun weswegen können Patientenakten nicht berichtigt werden selbst wenn grober Unfug darin stehen sollte?Ein Anspruch auf Abänderung oder Korrektur eines Arztbriefes ist gesetzlich nicht geregelt. § 630 f Abs. 1 S. 2 BGB schränkt den Arzt in der Möglichkeit ein, Berichtigungen und Änderungen der Patientenakte vorzunehmen; diese sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Ein Anspruch auf Berichtigungen und Änderungen der Patientenakte ist dagegen weder gesetzlich in den §§ 630 a ff BGB noch standesrechtlich in § 10 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns (Bekanntmachung vom 09. Januar 2012) geregelt.“
Die Psychiatrie wurde in vielen Ländern von Regimen missbraucht um Bevölkerung A:Einzuschüchtern B:präventiv zu Stigmatisieren C:zu kontrollieren, daher meine Frage.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

 

Ihre Frage vom 6. August 2023 hat mich erreicht.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass Patientenakten bzw. -daten 30 Jahre lang gespeichert werden müssen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Speicherung  bzw. Aufbewahrung in den meisten Fällen über zehn  Jahre. 30 Jahre müssen lediglich Dokumente über die Anwendung von Blutprodukten und genetisch hergestellten Plasmaproteinen und aus der Röntgen- bzw. Strahlenbehandlung aufbewahrt werden, was mir auch sinnvoll erscheint.

Allerdings verjähren mögliche Schadenersatzansprüche von Patientinnen und Patienten gegenüber Ärztinnen und Ärzten erst nach 30 Jahren, so dass Letztere sich im Zweifelsfall mitunter entscheiden, entsprechende Dokumente länger aufzubewahren.

Ein Änderungsanspruch bezüglich der Patientenakten besteht nach aktueller Rechtsprechung durchaus dann, wenn ein Arztbrief bzw. eine Patientenakte unrichtige Tatsachen wiedergibt. Dies muss dann allerdings vor Gericht glaubhaft gemacht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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