Warum werden bei der Vergabe von Sozialwohnung keine deutschen Staatsbürger - ohne Flüchtlingsdasein - ohne festen Wohnsitz, mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit, mit Obdach berücksichtigt?
Die Vergabe von Sozialwohnung spielt die einzelnen Sozialgesetzbücher gegeneinander aus und nun zudem auch noch die Asylgesetzgebung. Rentner, Wohnungslose, Asylberechtigte werden bei der Vergabe von Sozialwohnungen gegeneinander unnütz ausgespielt, obgleich eigentlich alle benötigt werden würden: Die Älteren, die das Wissen der Gewerkschaft über Generationen hinweg haben, die Wohnungslosen angeblich so robusten Arbeiter für jeden Dreck, und Asylberechtigte für Tätigkeiten ohne Deutschkenntnisse. An sich ergibt sich die Reihenfolge: Rentner erklären Wohnungslosen die Gewerkschaftsrichtlinien, Wohnungslose erklären Asylberechtigten die Deutschkenntnisse für den Beruf. Und warum erhalten Wohnungslose mit sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit keine Sozialwohnung, da man ja als Deutsche die seltene Kompetenz hegt der unteren Gesellschaftsschicht, um erfolgreich erzielte akademische Qualifikationen für Deutschkurse zu verwenden?
Sehr geehrte Frau S.,
Ihre Nachricht vom 8. Juli hat mich erreicht.
Auch ich meine, dass die Vergabe von Sozialwohnungen neu und gerecht geregelt werden muss. Das wird noch dringender, wenn ich an die Inflation und die steigenden Energiekosten denke. Wir werden auf jeden Fall bemüht bleiben, sowohl den Rentnerinnen und Rentnern als auch den Wohnungslosen als auch den Flüchtlingen diesbezüglich gerecht zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi