Warum gibt es kein Misstrausensvotum gg. Olaf Scholz?
Hallo Herr Gysi,
mit bangen verfolge ich die Anhörungen von Bundeskanzler Olaf Scholz bezüglich der Cum Ex Affäre. Er kann sich an mehrere Treffen bzw. Gespräche, die er mit Bankern während der Bankenaffäre als OB von Hamburg geführt hat nicht erinnern. Finde das extrem schwierig, weil, wenn er die Wahrheit sagen sollte, man sich ernsthaft sorgen um seine Gedächtnisleistung machen müsste. Und ich bin für Inklusion aber auch irgendwie gegen einen dementen Bundeskanzler, der die Staatsgeschäfte eines Landes führen soll. Und wenn er sich erinnern kann und gelogen hat, bin ich gegen einen Lügner als Bundeskanzler. Warum gibt es in dem Fall kein Misstrauensvotum? Warum wird das Thema nicht mehr debattiert und Scholz hinterfragt? Herzliche Grüße
Sehr geehrter Herr M.,
Ihre Frage vom 27. August hat mich erreicht. Es gibt ja einen Untersuchungsausschuss auf Landesebene, der tätig ist. Dort wurde er ja auch als Zeuge vernommen. Sobald die Arbeit abgeschlossen ist, gibt es einen Bericht des Ausschusses, möglicherweise auch einen Minderheitenbericht. Danach kann man sich auch Schritte im Bundestag überlegen. Allerdings kennt das Grundgesetz nur ein konstruktives Misstrauensvotum, das bedeutet, dass mit der Abwahl eines Kanzlers die Neuwahl einer Kanzlerin oder eines Kanzlers unmittelbar verbunden sein muss. Da fällt die Suche nicht leicht.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi