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Frage von Ramona Z. •

Turbinenrücklieferung nach Wartung in Kanada. Welche Schadensersatzforderungen können gegen die Wartungsfirma nun ggfs. aufgrund von Verzögerungen bzw. bei Nichtleistung geltend gemacht werden?

Sehr geehrter Herr Gysi,

die für Deutschland sehr wichtige Rücklieferung der Gasturbine nach turnusgemäßer Wartung zu Nordstream1 scheint sich aus vielen Gründen zu verzögern. Den Wartungsauftrag hat die Firma Siemens. Offizielle Sanktionsbestimmungen zu Gaslieferungen aus Russland bestehen derzeit nicht. Welche Schadensersatzforderungen können gegen die Wartungsfirma nun ggfs. aufgrund von Verzögerungen bzw. bei Nichtleistung geltend gemacht werden? Wer ist dazu berechtigt? Welche konkreten Aufgaben hat die Bundesregierung, um die Energieversorgung des Landes abzusichern? Müsste eine solche Massnahme wie diese Wartung in einem Drittland unter den aktuellen Umständen nicht im.Vorfeld eindeutig juristisch abgeklärt worden sein?
Vielen Dank vorab - MfG R. Z.

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Sehr geehrte Frau Z.,

Ihre Nachricht vom 17. Juli hat mich erreicht.

Natürlich können gegebenenfalls Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden. Allerdings weiß ich nicht, was diesbezüglich in den Verträgen zwischen der russischen Firma und der kanadischen Firma vereinbart worden ist. Davon hängt das regelmäßig ab.

Außerdem ist ja ein Weg gefunden worden. Die Turbine wird von Kanada nach Deutschland und von Deutschland nach Finnland und von dort nach Russland gebracht. Es scheint mir also sicher zu sein, dass Russland die Turbine bekommt.

Selbstverständlich teile ich Ihre Auffassung, dass die Regierung verpflichtet ist, die Energieversorgung der Bevölkerung zu sichern, und zwar auch zu solchen Preisen, die sich die Menschen leisten können.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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