Soll die Schuldenbremse beibehalten, reformiert oder abgeschaffen werden und warum?
Sehr geehrter Herr Gysi,
Ich habe eine Frage bezüglich der Schuldenbremse.
Soll diese laut ihrer Partei reformiert oder unverändert beibehalten bleiben? Ich interessiere mich ebenfalls für die Gründe der Partei bezüglich der Thematik der Schuldenbremse. Warum sollte es eine Reform geben oder warum nicht? Wie würde sie gestaltet werden? Und welche Gründe sind für sie ausschlaggebend für/gegen die Abschaffung/Reform? Vielen Dank im Vorfeld.
Viele Grüße

Sehr geehrte Frau Z.,
Ihre Nachricht vom 27.02. hat mich erreicht.
Wir sind der Meinung, dass man auf eine Schuldenbremse im Grundgesetz verzichten könnte. Jede Regierung, jede Mehrheit des Bundestages ist in der Lage, Schulden zu machen oder darauf zu verzichten. Aber wenn eine Schuldenbremse im Grundgesetz stehen soll, würden wir sie so gestalten, dass sämtliche laufenden Ausgaben durch Einnahmen des Staates getilgt werden müssen. Dafür dürfen keine Schulden aufgenommen werden. Für Zukunftsinvestitionen wären aber Schulden gerechtfertigt. Die nächste Generation kann dann wiederum für die nächste Generation Schulden aufnehmen.
Es gibt in der gegenwärtigen Regelung nur eine Ausnahme, dass die Schuldenbremse nicht gilt, wenn eine Notlage besteht. Nun ist eine weitere Ausnahme hinzugefügt worden, dass Ausgaben für die Bundeswehr und die Rüstung ab einer bestimmten Größenordnung nicht als Schulden im Sinne der Schuldenbremse gelten. Man will also den Weg freihaben, so viel wie möglich Schulden aufzunehmen, wenn es um Bundeswehr und Rüstung geht. Das kann nicht unsere Unterstützung finden.
Mit besten Grüßen,
Gregor Gysi