Sie waren der Auffassung, dass in der Regierung der Ukraine nach der rechtswidrigen Absetzung von Janukowitsch Faschisten vertreten waren. Ist das heute noch so?
Ich beziehe mich auf Ihren Auftritt vor dem Bundestag am 13.03.2014 (https://www.youtube.com/watch?v=ezEjykTJjVk) und Ihre Aussage, dass Faschisten, ein Mal auch wenn nur teilweise an die Macht gekommen, noch freiwillig davon abgelassen haben(10:51).
Sie sprachen auch davon, dass die Abtrennung der Krim rechtswidrig war. Kann man aber folgenden Gedanken vollständig negieren? Wenn die Abwahl von Janukowitsch verfassungswidrig war (9:11), müssen sich dann die Bewohner der Krim dem Willen der unrechtmäßig an die Macht gekommenen Politiker in Kiew unterordnen. Oder haben sie nicht vielmehr das Recht, über einen Volksentscheid, über ihr weiteres Schicksal zu entscheiden.
Nun zu den russischen Soldaten. Sind Sie der Meinung, dass das Referendum hätte stattfinden können, wenn nicht die ukrainischen Soldaten in ihren Kasernen blockiert worden wären? Ehrlich!

Sehr geehrter Herr R.,
die ukrainische faschistische Partei sitzt nicht mehr im Parlament und auch nicht mehr in der Regierung. Das ist überwunden worden.
Die Absetzung des Präsidenten Janukowytsch war tatsächlich verfassungswidrig. Das berechtigt Russland aber nicht, sich ukrainisches Territorium anzueignen. Nach der ukrainischen Verfassung darf ein Volksentscheid nur im ganzen Land stattfinden. Es ist nur schwierig, wenn man bei der Abwahl des Präsidenten die Verfassung nicht einhält, an anderer Stelle darauf zu bestehen.
Bei den ukrainischen Soldaten auf der Krim steht die Frage, ob sie ihren Wohnsitz auf der Krim oder woanders hatten. Davon hängt die Antwort auf die Frage ab.
Mit freundlichen Grüßen,
Gregor Gysi