Sehr geehrter Herr MdB Gysi, wie weit geht für Sie - als Volksvertreter & Jurist - im Wahlkampf RECHTLICH die parteipolitische- und Ihre persönliche Meinungsfreiheit in den sog. „sozialen Medien“ ?
Würden Sie - als äußerst renommierter u. erfahrener "Denker & Lenker" der "Die Linke" innerhalb Ihrer Partei - im aktuell anstehenden Wahlkampf auf populistische Hetze und auf Verunglimpfungen in den sog. "sozialen Medien" (wie z.B. Blogs, Internet-Zeitungen, Facebook, Instagram, Odnoklassniki etc.) vs. politische Gegner zurückgreifen, Herr MdB & RA Gysi ?
Zum (aktuellen) RECHTLICHEN Hintergrund meiner Fragen verweise ich auf die nachstehend verlinkten & ähnlichen Fragen auf "abgeordnetenwatch.de" an Ihre politischen Gegner in der SPD & CDU - wie folgt :
Hochachtungsvoll
Michael P., Köln
Sehr geehrter Herr P.,
Ihre Frage vom 15. November hat mich erreicht. Da ich noch nie zum Mittel der Hetze und Verunglimpfung gegriffen habe, es diesbezüglich auch noch nie Vorwürfe gegen mich gab, käme ich auch in den Social Media nicht auf diese Idee. Rechtliche Grenzen sind immer dort gesetzt, wo es falsche Tatsachenbehauptungen (nicht Wertungen) gibt oder in strafrechtlich relevanter Weise eine Beleidigung oder Verleumdung vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Gregor Gysi