Sehr geehrter Herr Dr. Gysi, Was spricht aktuell Ihrer Meinung nach für und was gegen die berufsspezifische Impfpflicht?
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
der Genesenenstatus wurde in Deutschland auf 3 Monate reduziert. Aus welchem Grund? Die Impfung kann vor einem schweren Verlauf der Coronaerkrankung schützen, das Übertragungsrisiko wird reduziert (allerdings kein 100% tiger Schutz). Für andere ansteckende Viruserkrankungen, wie z.B. Influenza besteht keine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Andere Berufsgruppen, wie z.B. Friseure sind nicht zur Impfung verpflichtet. Das Tragen einer med. Maske oder einer FFP2 Maske ist unabhängig vom Impfstatus im jew. Beruf bindend. Trotz gesetzl. Beschluss trägt jeder das Risiko von Nebenwirkungen durch die Impfung selbst. Der Nachweis über ausreichend Schutz ist mittels Impf-oder Genesenennachweis, alternativ durch ein ärztl. Zeugnis über med. Kontraindikation gegenüber der Impfung möglich. Allerdings ergibt sich daraus nicht zwangsläufig ein Nachweis über ausreichend Schutz vor SARS-CoV-2 über das Blutbild.
Mit freundlichen Grüßen
*Hier Name einfügen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau S.,
Ihre Nachricht vom 7. Mai hat mich erreicht. Beim Bundesverfassungsgericht lief das Hauptsacheverfahren hinsichtlich der berufsspezifischen Impfpflicht. Ich teile viele Bedenken, die dagegen geäußert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi