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Frage von Holger P. •

Rundfunkgebühr - ist diese rechtlich (noch) haltbar?

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

zur Zeit zieht sich eine Reihe von- ich möchte sagen- Skandalen durch verschiedenen Anstalten des öffentlich- rechtlichen Rundfunks. Mich interessiert aus rechtlicher Sicht: Der Rundfunkstaatsvertrag schreibt vor, dass ich bzw. jeder Haushalt die Rundfunkabgabe zu leisten hat. Im Vertrag ist meines Wissens jedoch keine einklagbare bzw. belastbar zugesicherte Gegenleistung festgehalten- ich bin also als Vertragspartner benachteiligt. Andererseits kann bzw. darf ich ich mich dem 'Vertrag' nicht durch 'Nichtannahme' entziehen. Inwieweit ist denn dann der sogenannte Rundfunkstaatsvertrag aus rechtlicher Sicht eigentlich als gültig zu beurteilen? Und: Was gedenkt die Fraktion der Linken gegen die z. Z. bereits belegten Vorwürfe (Meinungsmanipulation, Veruntreuung, nicht gerechtfertigte Zahlungen, Vetternwirtschaft, ...) zu unternehmen, zumal die aktuellen Vorgänge wohl nur als die Spitze eines Eisberges anzunehmen sind.

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Sehr geehrter Herr P.,

 

Ihre Frage vom 1. September hat mich erreicht. Im Rundfunkstaatsvertrag sind auch Pflichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geregelt. Es gibt ja auch Beiräte dort. Es gibt eine gewisse Neutralitätspflicht etc. Aber ich stimme Ihnen zu, dass die Medien diesbezüglich immer einseitiger werden. Sobald es jetzt um das Thema Veruntreuung und andere Straftatbestände geht, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Dafür ist der Bundestag nicht zuständig. Kriminelles Handeln muss immer und überall überwunden werden. Ich hoffe, dass wir diesbezüglich eine breite Aufklärung erfahren werden.

Der Rundfunkbeitrag und somit auch der Staatsvertrag wurden bereits vom Bundesverfassungsgericht behandelt und für grundgesetzgemäß erklärt.

Mit freundlichen Grüßen

 

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