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Frage von Hans-Jörg G. •

Regelt der Artikel 51 der UN-Charta die Inanspruchnahme von Hilfe in militärischer Form von anderen UNO-Mitgliedsstaaten, z.B durch reguläre Truppen für die Ukraine ohne die NATO hier zu involvieren

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Sehr geehrter Herr G.,

Ihre Frage vom 21. März hat mich erreicht. Der Artikel 51 der UN-Carta regelt das individuelle und kollektive Selbstverteidigungsrecht, bis der Sicherheitsrat der UNO die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat. Eine kollektive Selbstverteidigung ist aber nur dann gegeben, wenn es vorher schon ein Bündnis gibt, dass das Eingreifen anderer Staaten rechtfertigt. Griffe ein Land einen NATO-Staat an, wäre das Bündnis kollektiv zur Selbstverteidigung dieses Landes berechtigt. Die Ukraine gehört nicht der NATO an. Wenn jetzt andere Länder Soldaten hinschickten, können Völkerrechtler durchaus interpretieren, dass das keine Kriegsteilnahme sei. Putin wird es aber anders sehen und deshalb auch anders reagieren.

Mit freundlichen Grüßen

 

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