Plant die Bundesregierung ein vorgehen gegen missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie bereits im Wettbewerbsrecht gültig, damit Stefan Böhme endlich keine Millionen mehr scheffeln kann?
Sehr geehrter Herr Gysi,
kürzlich wurde die Vermieterin einer Ferienwohnung erfolgreich für einen Urheberrechtsverstoß abgemahnt, da auf den Fotos der Ferienwohnung eine legal erworbene Fototapete abgebildet war (https://www.heise.de/news/Urteil-Fototapete-in-Gaestezimmer-als-Urheberrechts verletzung-7524441.html).
Dies ist sehr problematisch, da nach dem Urteil Menschen nicht einmal mehr Fotos ihrer Wohnungen veröffentlichen können, wenn darin möglicherweise auch legal erworbene Abbildungen zu sehen sind, auch wenn diese nicht der Zweck oder der Fokus des Bildes sind. Auch ist es nicht möglich eine Wand mit einer Fototapete aus dem Foto zu entfernen oder gar die Tapete zu entfernen, nur um ein Foto z.B. auf Instagram zu veröffentlichen!
Bitte legen Sie dem Abmahnkönig/Millionär Stefan Böhme das Handwerk und verbieten Sie missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie im Wettbewerbsrecht, zumindest was Fototapeten angeht, die ja viele Bürger in Ihren Wohnungen haben.
Sehr geehrte Frau F.,
Ihre Frage vom 26. Februar hat mich erreicht. Bisher deuten sich keine Vorhaben der Bundesregierung an, am Urheberrechtsgesetz in der von Ihnen gewünschten Richtung etwas zu ändern. Aber vielleicht fragen Sie den Justizminister selbst. Zu berücksichtigen ist dabei, dass es sich bei der Vermietung einer Ferienwohnung und der Werbung dafür um eine gewerbliche Angelegenheit handelt und eben nicht um ein Freizeitvergnügen. Auch wenn ich es für übertrieben halte, dass bei einer tausendfach verkauften Fototapete auf diesem Weg Urheberrechte geltend gemacht werden, kann der Rechteinhaber natürlich darauf verweisen, dass mit der Fototapete ein gewisser Werbeeffekt für die kommerziell genutzte Ferienwohnung verbunden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi