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Frage von Jochen T. •

Ist es richtig das die CDU/CSU nach der Wahl in Niedersachsen nun keine Mehrheit im Bundesrat mehr besitzt die Entkriminalisierung von Hanfkonsumenten weiter zu blockieren wo es ihnen nur möglich ist?

Nun bisher war nicht zu erwarten das sich doch noch etwas bewegt, ich frag sie als Jurist warum hat die Linke bisher keine Verfassungsklage erhoben, aufgrund der fehlenden Wissenschaftlichen Grundlage gemäß dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, haben die Amis es der Deutschen Politik verboten etwas gegen diese Menschenverachtende und ungeeignete Methodik zu unternehmen.
Abgeordnete insbesondere der Opposition können ja schließlich bei fragwürdiger Minderheitendiskriminierung und Entrechtung das BVG direkt anrufen und Klage erheben ohne vorher 10.000Euro im Rechtsweg zu versenken, im Gegensatz zum Bürger der das Geld meist nicht hat.Das Organstreitverfahren gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG käme in Betracht das Prozedere im Fahrerlaubnisrecht anzugreifen um die Grundlage der MPU endlich gerecht zu regeln, diese stammt leider noch aus der NS Zeit und wurde nie demokratisch legitimiert, das Verwaltungsrecht hierzu stammt vom Hans Globke Christl.Zentrumspartei/NSDAP.

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Sehr geehrter Herr T.

 

Ihre Frage vom 19. Oktober hat mich erreicht. Unser früheres Bundestagsmitglied, der Bundesrichter Neskovic, hatte bereits wegen Cannabis eine Vorlagenentscheidung an das Bundesverfassungsgericht gesandt. So kam die Entscheidung zustande, dass man sieben Gramm Eigenbesitz erlauben müsse. Das war dann der erste kleine Schritt. Jetzt wird ein größerer Schritt gewagt. Warten wir die Abstimmungen im Bundestag und im Bundesrat ab.

Mit besten Grüßen

 

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