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Frage von Stefan Z. •

Ist die Möglichkeit der Vollsanktionierung von Bürgergeldempfängern durch den Bundestag bereits beschlossen und somit aktuell gültiges Gesetz?

Sehr geehrter Herr Gysi,

Ihre Antwort vom 12.4.24 auf meine Anfrage vom 26.3.24 bezüglich der Vereinbarkeit der Vollsanktionierung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2019 habe ich dahingehend verstanden, dass die Vollsanktionierung bisher nicht vom Bundestag verabschiedet wurde. In der Wirtschaftswoche vom 12.4.24 lese ich nun folgedes:

"Allerdings ist infolge der Verabschiedung des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 durch den Bundestag folgende Verschärfung bei den Sanktionen hinzugekommen: Ist es innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate bereits zu einer Leistungsminderung von 30 Prozent gekommen und ein unmittelbar vorliegendes Jobangebot wird nun abgelehnt, kann das Jobcenter das Bürgergeld für bis zu zwei Monate gänzlich streichen (BGBl I Nr. 107, S. 4)."

Ist die Vollsanktionierung damit im Bundestag verabschiedet und somit aktuell gültiges Recht? Falls ja, wäre das Ihrer Meinung nach verfassungswidrig?

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Z.

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Sehr geehrter Herr Z.,

 

Ihre weitere Frage vom 23.04.2024 hat mich erreicht. In der Tat hat mit dem Inkrafttreten des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 die Möglichkeit der vollkommenen Streichung aller Leistungen für Bürgergeldempfangende für bis zu zwei Monate inzwischen Gesetzeskraft erlangt. Da das Bürgergeld das Existenzminimum darstellt und verfassungsgerichtlich entsprechend geschützt ist, dürfte diese Regelung verfassungswidrig sein. Dies müssen Betroffene bezüglich der neuen gesetzlichen Regelung allerdings nun erneut wieder auf dem Gerichtsweg feststellen lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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