Halten Sie die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 24.6.2021 für verfassungsgemäß?
Am 24.6.2021 hat der Bundestag die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschossen, indem einem Gesetzentwurf zur Änderung des Stiftungsrechtes noch der Artikel 9 und 10 angehängt wurde. https://dserver.bundestag.de/btd/19/309/1930938.pdf
Danach können bestimmte von der Regierung erlassene Rechtsverordnungen noch ein Jahr lang nach der Aufhebung der Epidemischen Lage gelten und auch noch verändert werden. Es wird auch bestimmt, in welche Grundrechte eingegriffen werden darf: Körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung usw. Bestimmte Artikel sollen im Juli 2023 in Kraft treten.
War bei dieser Gesetzesänderung (im sogenannten Omnibusverfahren) eine ausreichende inhaltliche parlamentarische Befassung möglich? Sollte diese Änderung wieder zurückgenommen werden? Und zusätzlich noch weiteres aus dem Infektionsschutzgesetz?
Wurde das Infektionsschutzgesetz eigentlich zum letzten Mal dann später am 27.7.2021 geändert? Oder gab es noch weitere Änderungen?
Sehr geehrter Herr Großmann,
Ihre Nachricht vom 31. August hat mich erreicht. Wir haben selbstverständlich gegen diese Artikel gestimmt. Es gibt auch schon einzelne Verfassungsbeschwerden und irgendwann wird sich das Bundesverfassungsgericht dazu äußern müssen. Die Einschränkung von Grundrechten kann überhaupt nur dann erfolgen, wenn sie der Erfüllung anderer Grundrechte dient. Genau das wird teilweise missachtet.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi