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Frage von Sonja S. •

Hallo Herr Gysi wenn das Gesetz mit der Herunterregelung der Heizung kommt wer kommt dann für eventuelle Schimmelbildung in nicht gedämmten und unsanierten Wohnungen auf ?

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Sehr geehrte Frau. S.,

Ihre Nachricht vom 8. Juli hat mich erreicht. Für den Fall, dass es dazu kommen sollte, müssen bei staatlichen Büros die Schäden vom Staat getragen werden. Bei privaten Unternehmen müssen die Schäden von den Unternehmen bezahlt werden. Diese werden aber vom Staat Schadenersatz fordern. Dagegen wird er sich wehren, so dass letztlich die Justiz entscheiden muss. Bei Privatwohnungen hoffe ich, dass es solche Regelungen nicht gibt. Wenn doch, müssten die Vermieter die Kosten tragen, die sich wiederum gegenüber dem Staat wehren werden. Sobald privates Eigentum besteht, müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer es bezahlen und werden sich ebenfalls an den Staat wenden. Wir werden sehen, wie sich alles noch entwickelt und was dabei herauskommt.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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