Die IRGC stellt eine große Bedrohung für die Sicherheit Deutschland dar. - Würden Sie uns auf diesem Weg unterstützen und begleiten?
Die Unterstützung von Freiheitsbewegungen wie der „Frau, Leben, Freiheit“-Revolution entspricht den Grundwerten des deutschen Rechtsstaates. Artikel 1 des Grundgesetzes betont die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Deutschland hat die Pflicht, Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen und gegen Organisationen vorzugehen, die systematisch Terror verbreiten.
Nach § 129b des Strafgesetzbuches ist es möglich, ausländische terroristische Vereinigungen zu verfolgen, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt – ein klarer Ansatzpunkt für ein Verbot der IRGC.
Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung, damit die IRGC als Terrororganisation eingestuft wird. Dies ist meine dringende Forderung an Deutschland und Europa.
Würden Sie uns auf diesem Weg unterstützen und begleiten?
Nasrin J., Frankfurt

Sehr geehrte Frau J.,
Ihre Nachricht vom 21. Februar hat mich erreicht. Ich glaube, dass wir uns alle einig sind, dass das IRGC eine terroristische Organisation ist, die auch Beziehungen zu anderen terroristischen Organisationen unterhält. In dieser Frage muss auch die EU bald entscheiden.
Mit besten Grüßen,
Gregor Gysi