Brauchen bei der nächsten BT-Wahl die 3 erforderlichen Direktmandate zur Erfüllung der Grundmandatsklausel eine Zweitstimmendeckung?
Sehr geehrter Herr Gysi, das BVerfG hat die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition gebilligt mit der Maßgabe, die Grundmandatsklausel wieder anzuwenden. Für Parteien unter 5% soll also die Chance bestehen, mit drei gewonnenen Direktmandaten dennoch ins Parlament einzuziehen. Nun bedürfen nach neuem Wahlrecht alle Direktmandate der Zweitstimmendeckung. Gilt das auch für die Erfüllung der Grundmandatsklausel? Es könnte ja z.B. sein, dass die Linkspartei in Berlin in drei Wahlkreisen nach Erststimmen gewinnt, ihr aber nach Zweitstimmen nur zwei Sitze aus Berlin zustehen. Hat sie dann trotzdem formal die Grundmandatsklausel erfüllt? Sollte dieser Aspekt besser nochmal öffentlich angesprochen werden?
Sehr geehrter Herr T.,
Ihre Nachricht vom 16. August hat mich erreicht.
Wenn meine Partei 3 Direktmandate erreicht, zieht sie entsprechend der Stärke der Zweitstimmen in den Bundestag ein. Sie könnte mit zwei Prozent oder drei Prozent oder vier Prozent der Abgeordneten stellen. Keines der drei Direktmandate wäre dann weg.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gregor Gysi