Auf welcher rechtlichen Grundlage entscheidet die Bundesregierung über aktuelle Lieferungen an die Ukraine? In welcher Form hat(te) der Bundestag Mitbestimmungsrecht darüber - im Vorfeld wie aktuell?
Guten Tag Herr Gysi,
ich habe eine Verständnisfrage.
In der Tagesschau wird darüber berichtet, welche Art und Umfang von Lieferungen die Bundesregierung an die Ukraine beschließt. Ist es so, dass der Bundestag hier keine Möglichkeit hatte, darüber mitzubestimmen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage entscheidet die Bundesregierung über diese Lieferungen?
Würden Sie es begrüßen, Mitbestimmungsrecht darüber zu haben in genau diesem Fall? Würden Sie Ihre Antwort begründen.
Was müsste sich ändern, damit das Parlament über Lieferungen an die Ukraine bestimmt?
Vorab Dankeschön.
Sehr geehrte Frau B.,
Ihre Nachricht vom 28. Februar hat mich erreicht. Im Kern ist es so, dass der Bundestag zuständig ist für Gesetze, den Bundeshaushalt und die Entsendung deutscher Soldaten in ein anderes Land. Über Waffenlieferungen entscheidet die Bundesregierung nach einer Sitzung eines geheim tagenden Sicherheitsgremiums. Ich hätte auf gar keinen Fall den Waffenlieferungen durch Deutschland zugestimmt, weil unsere Geschichte es uns verbietet, eine ehemalige Sowjetrepublik gegen eine andere oder umgekehrt aufzurüsten. Ich bin überhaupt dafür, dass wir Waffenlieferungen Schritt für Schritt einstellen und ein Waffenexportverbot bekommen. Das allerdings könnte der Bundestag beschließen. Dafür gibt es aber keine Mehrheit. Damit Sie mich nicht missverstehen, die Ukraine hat ein Selbstverteidigungsrecht, aber das bedeutet nicht, dass gerade Deutschland Waffen dorthin liefern muss.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi