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Gregor Gysi
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Frage von Hans B. •

Frage an Gregor Gysi von Hans B. bezüglich Finanzen

Hallo,

ich begrüße es ja, dass man sich nun endlich zum P-Konto durchgerungen hat. Dass das Ganze nun noch ein Jahr braucht, ist m.E. wieder der Lobbyarbeit zu verdanken. Denn in diesem Jahr können sich die Banken von diesen missliebeigen Kunden in Ruhe trennen...und dann haben wir eben das Problem, dass Menschen, die aus verschiedenen gründen kein Konto mehr haben, auch nicht von dem P-Konto profitieren können.Insofern ist die Aussage von Frau Zypries, dass ein gesetzlicher Anspruch auf ein Guthabenkonto nun nicht mehr nötig sei("Saarbrücker Zeitung") völlig weltfremd..
1.Frage: Teilen Sie diese Auffassung?
2. Ich lese immer, dass bei einer Pfändung der pfandfreie Betrag, wie er für Arbeitseinkommen gelten soll, verschont werden soll.Dann wird immer von 985,15 (alleinstehend,ohne Unterhaltspflichten) gesprochen. Aber soweit ich weiß, ergibt sich doch aus dem Abs. 2 des Parag. 850 c ein weitergehender freibetrag, so dass aktuell der Satz für einen Alleinstehenden ohne Unterha. 989,99 beträgt, bei Unterhaltspflichten entspr. mehr.-ist das bewußt oder aus Unwissen ausgeklammert worden oder lese ich den gesetzentwurf falsch ?

Vielen dank, wenn sie die Zeit fänden!
MfG Hans Böl

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Sehr geehrter Herr Böl,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. April, die ich an unseren Abgeordneten Wolfgang Neskovic mit der Bitte weitergeleitet habe, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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Sehr geehrter Herr Böl,

vielen Dank für Ihre Fragen, die unserer Fraktionsvorsitzender Gregor Gysi an mich weitergeleitet hat.

1. Sie haben mit Ihrer Kritik vollkommen Recht. Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes bringt lediglich für diejenigen Bürgerinnen und Bürger einen verbesserten Schutz, die über ein Girokonto verfügen. Für diejenigen, die kein Girokonto besitzen, bringen die Regelungen des Gesetzes keine Verbesserungen, da es keine Anreize zu Kontoneueröffnungen für die Kreditinstitute enthält. Zwar wird mit dem Gesetz für die Personen, die von Kontopfändungen betroffen sind, ein erhöhter Pfändungsschutz eingeführt. Letztlich sind aber das Girokonto für jedermann und der Schutz bestehender Konten untrennbar miteinander verbunden. Die Fraktion DIE LINKE. hat sich deshalb bei der Abstimmung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag - trotz der unbestreitbaren Verbesserungen - der Stimme enthalten.

2. Die Pfändungsfreibeträge für Arbeitseinkommen sind in § 850c ZPO geregelt. Auf diesen Paragraphen wird im Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes verwiesen. Nach Absatz 1 Satz 1 beträgt der unpfändbare Grundbetrag derzeit 985,15 Euro monatlich. Gemäß Absatz 1 Satz 2 erhöht sich der unpfändbare Betrag, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen hat; je höher die Zahl der Unterhaltsberechtigten ist, um so höher ist der pfändungsfreie Betrag. Der von Ihnen genannte pfändungsfreie Betrag von 989,99 Euro findet sich in einer Tabelle, die als Anlage der Zivilprozessordnung beigefügt ist. Die Abweichung ergibt sich daraus, dass gemäß § 850c Absatz 3 Satz 1 ZPO eine Abrundung des Arbeitseinkommens vorgesehen ist (bei monatlicher Auszahlung auf einen durch 10 Euro teilbaren Betrag). Dieser Abrundung bedarf es bei einer Kontopfändung naturgemäß nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Wolfgang Neskovic, MdB

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