Frage an Gregor Gysi von Juliane B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Dr. Gysi,
ich arbeite in Teilzeit, gehöre einer Bedarfsgemeinschaft an und soll, weil es die Geschäftsleitung des Jobcenters so beschlossen hat, eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Dabei beruft man sich auf §15 sgb II.
Es geht nicht in mein Hirn und auch nicht in mein Herz, wieso ich bei einer Ortsabwesenheit vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen habe...
Ich habe der Sachbearbeiterin den Vorschlag gemacht, zum unterschreiben persönlich vorbeizukommen und darum gebeten, vielleicht noch etwas an diesem Vertrag zu ändern.
Darauf antwortete sie, dass sie noch ganz andere Sachen in den Vertrag schreiben könne...
Was tun?
Ich habe mich zu DDR-Zeiten schon sehr eingeklemmt gefühlt aber das, was sich seit 2005 entwickelt, bringt mich an meine psychischen Grenzen.
mit vielen freundlichen Grüßen
Juliane Bialek
Sehr geehrte Frau Bialek,
bitte versuchen Sie doch mit einem Schreiben an den Leiter des Jobcenters die Änderungen des Vertrages zu erreichen, die Sie sich wünschen. Ich hoffe, dass Sie dabei erfolgreich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi