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Frage von Herbert B. •

Frage an Gregor Gysi von Herbert B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

wir sind Harz IV Empfänger Jahrgang 1949 und haben ein selbstgenutztes Reihenhaus.Die Tilgung unserer Hypothekn bleibt Sache des Haus- und Wohnungseigentümers. Begründung: Es handelt sich dabei um "Vermögensaufbau", der nicht zu Lasten der Gemeinschaft mitfinanziert werden darf. Das führte zu finanziellen Schwierigkeiten . Denn während bei einem Annuitätendarlehen die Zinslast Jahr für Jahr sinkt, wächst die Tilgung. Die Arbeitsagentur spart immer mehr, der Eigentümer zahlt immer mehr.Bei uns liegt die Tilgung bei über 200€ im Monat. Während die ARGE die Miete spart, sind wir nur durch unsere Ersparnisse in der Lage die Verbindlichkeiten zu bedienen. Sind diese aufgebraucht, bleibt nur die private Insulvens und wir verlieren unser Haus, in dem wir seit 1974 wohnen.

Gibt es einen RETTUNGSPLAN in Harz IV ?

Mit freundlichem Gruß

Herbert Boldt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Boldt,

Ihre Nachricht vom 8. März hat mich erreicht. Ich verstehe die Schwierigkeit Ihrer Situation. Deshalb treten wir auch für die Überwindung von Hartz IV ein. Eine bedarfsgerechte Grundsanierung ohne alle Demütigungen wäre eine wesentlich bessere Regelung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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