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Frage von Horst-Wilfried K. •

Frage an Gregor Gysi von Horst-Wilfried K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gysi,

nun habe ich es geschafft,dass ich meine Rente ab dem 01.01.2009 bekommen werde.Doch die AOK schrieb mir,ich müsste mich freiwillig Pflichtversichern.Da ich nur eine geringe Rente von 677,- Euro bekomme,habe ich bei der Grundsicherung nachgefragt,ob Sie mir einen Teil der Krankenkassenbeiträge bezahlt.Bislang verschleppt sich alles,auch die Antwort.Meine Frage dazu:,,Wie kann ich mich Wehren,wenn es ein ablehnender Bescheid wird?
Ich muss dazu noch Sagen,dass ich Hartz 4 Empfänger war und beim JobCenter krankenversichert.Dies Alles wird ab dem 01.03.09 wegfallen.Deshalb meine zweite Frage:,,Wird die Deutsche Rentenversicherung meine 0,9% Krankenkassenbeiträge einbehalten,oder meine komplette Rente von 754,-Euro auszahlen müssen.
Ich freue mich schon auf Ihre wohlgeschätzte Antwort,Herr Gysi

Mit sozialistischen Gruß
Horst-Wilfried Kersten,genannt Grischa

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Sehr geehrter Herr Kersten,

Ihre Anfrage hat mich erreicht.
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid hinsichtlich einer Unterstützung im Rahmen der Grundsicherung erhalten, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Sollte auch der Widerspruch abgewiesen werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Klage beim Sozialgericht zu erheben. Noch entstehen dort keine Gerichtskosten, auch wenn die Mehrheit im Bundestag dies ändern will.

Der Krankenkassenbeitrag von 0,9 % wird automatisch einbehalten.

Mit solidarischen Grüßen
Gregor Gysi

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