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Frage von Andreas B. •

Frage an Gregor Gysi von Andreas B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
immer wieder werden in der Presse Methoden von "Firmen" aufgedeckt, wo Personen betrogen werden. Häufig passiert es, das diese Firmen, sofern sie denn entdeckt werden, schlagartig insolvenz anmelden und sich an anderer Stelle (und unter anderem Namen) wieder seßhaft machen. Leider fällt es auch immer wieder auf, das diese Namen dann nie genannt werden. Ich verstehe ja vielleicht noch, das Einzelpersonen nicht genannt werden dürfen um diese nicht in Gefahr zu bringen. Aber warum verbietet das Gesetz heute noch, Firmen beim Namen zu nennen, wenn diese nachweislich illegal gehandelt haben. Da heisst es dann "eine Firma aus Bayern - nur um mal ein Beispiel zu nennen) hat z.B. Gammelfleisch im Großen Stil verkauft". Oder die Immobilienfirma XY hat 150 Häuslebauer betrogen und Firmiert jetzt unter neuem Namen in Frankfurt. Meine Anfrage zu einem Beitrag bei RTL wurde damit begründet, das die Presse den neuen Firmennamen nicht nennen dürfen obwohl hier offenbar der gleiche Trick angewendet wird. Wäre es nicht viel besser, wenn der Presse erlaubt wird "Ross und Reiter" zu nennen damit der Kunde nicht wieder auf denselben Trick hereinfällt ?
Wie stehen Sie zu dem Thema, Firmen, die in offensichtlicher Betrugsabsicht gegründet wurden, ein für alle mal die Lizenz zu entziehen oder der Presse zumindest das Recht einzuräumen, diese "Firmen" namentlich zu benennen ? Wie kann es sein, das dieselben Personen immer und immer wieder neue Firmen gründen können, ohne das der Gesetzgeber da einschreitet? Bei Ärzten oder Anwälten geht das doch auch - denen kann man berufsverbot erteilen. Wie stehen Sie dazu ?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bull,

Ihre Nachricht vom 4. Februar 2009 hat mich erreicht. Im Kern geht es um die Frage, ob der geschilderte Sachverhalt nachweislich zutreffend ist. Wenn dies so ist, kann die Presse selbstverständlich auch den Namen der Firma veröffentlichen. Wenn sich aber später herausstellen sollte, dass der Vorwurf nicht begründet war und die Firma wegen der Falschmeldung in Insolvenz getrieben wurde, ist das Presseorgan schadenersatzpflichtig. Deshalb wird die Presse diesbezüglich vorsichtig bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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