Frage an Gregor Gysi von Pete O. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
am 19.01.09 schreiben Sie, das Sie einen Spitzensteuersatz von 50% für Einkommende ab über 80.000€ (für alles darüber liegende), sowie eine Sonderabgabe (Vermögensteuer) für Menschen mit mehr als eine Mio.€ von ebenfalls 50% für alles darüber liegende vorschlagen.
Dabei kommt mir der gedanke, das man mit einer Mio. noch nicht superviel machen kann (schon viel, aber eben nicht sehr viel), und es Menschen gibt, für denen gar solche Beträge noch geradezu lächerlich sind.
Sollte man da nicht besser zum einen sowohl bei den Ekst die Freibeträge noch viel weiter (z.B. 15/25.000€ - je nach Möglichkeit), dann mit ca. 5% beginnend, progressiv, wie heute schon steigern, und auch die Bemessungsgrenze auf zum Beispiel 100 Mio rauf setzen, als auch das selbe Prinzip in der Sonderabgabe/Vermögensteuer (wie immer man es nun nennen mag) einführen - statt gleich wieder von allen ab über gerade mal einer Mio. schon volle 50% zu verlangen ?
Außerdem, was hielten Sie von den Vorschlag all diese Überlegungen auch dem Volks selbst per Abstimmung zu überlassen ?
Mit freundlichem Gruß
Ording
Sehr geehrter Herr Ording,
leider ist in meiner letzten Nachricht ein Fehler unterlaufen. Die Vermögenssteuer für das Vermögen von mehr als 1 Million Euro soll selbstverständlich nicht 50 %, sondern nur 5 % betragen. Dabei geht es ja nicht nur um Geld, sondern auch um Grundstücke etc. Nach wie vor schlagen wir aber für die Einkommensteuer einen Spitzensteuersatz von 50 % für jenes Geld vor, das man im Jahr mehr als 80.000 Euro verdient. Allerdings haben wir für diejenigen, die in der Finanzbranche arbeiten, eine Sonderabgabe von 80 % für das Geld verlangt, das sie mehr als 250.000 Euro im Jahr verdienen.
Beim Grundfreibetrag gehen wir von 8.000 Euro pro Person (also einschließlich der Kinder) aus. Für ein Ehepaar mit zwei Kindern bedeutete dies einen Freibetrag von 32.000 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi