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Frage von Ina E. •

Frage an Gregor Gysi von Ina E. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

wie hoch waeren die Steuermehreinnahmen bei stufenweiser Abschaffung der Abschreibungen auf Gebaeude p.a. ?

und wo kann Buerger die Gesamtpositionen der Steuerausfaelle z.B. durch Absetzung von Bewirtungskosten selber einsehen ?

Danke vorab fuer Ihre Bemuehungen,
mit besten Gruessen
Ina Edelkraut

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Sehr geehrte Frau Edelkraut,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. Dezember.
Ich habe die Abgeordnete Dr. Barbara Höll gebeten, Ihnen ausführlich zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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Sehr geehrte Frau Edelkraut,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. 12.

Dateien, die einen Überblick über die Kosten bzw. Steuermindereinnahmen, die aus einzelnen Steuertatbeständen, z. B. Bewirtungskosten, entstehen, existieren nicht. Im Falle, dass Abgeordnete derartige Daten erfahren wollen, befragen sie entweder die Bundesregierung, stellen eigene Berechnungen an oder beauftragen Dritte.
Davon unabhängig nimmt die Bundesregierung bei Gesetzesvorhaben im steuerlichen Bereich Modellberechnungen über Mehr- bzw. Mindereinnahmen von einzelnen Maßnahmen vor (sog. Finanztableaus). Dies geschieht sowohl für die kassenmäßigen Auswirkungen als auch für die so genannte volle Jahreswirkung. Bei den kassenmäßigen Auswirkungen werden z. B. zeitliche Verschiebungen bez. der Abgabe der Steuererklärungen, berücksichtigt. Bei Berechnungen für die "volle Jahreswirkung" von Einzelmaßnahmen wird simuliert, dass alle Auswikungen in einem Steuerjahr vollständig eintreten. Diese Berechnungen sind insbersondere für die Einschätzung von Verteilungswirkungen von Steuererhöhungen oder -senkungen interessant.

Über die Höhe der Steuermehreinnahmen durch Abschaffung von Gebäudeabschreibungen können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage treffen. Die Kürzung des Abschreibungssatzes von 3 auf 2 % bringt - nach Auskunft der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage meiner Kollegin Barbara Höll - in der Summe rund 375 Millionen ? Steuermehreinnahmen.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Höll

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