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Frage von Adrian S. •

Frage an Gregor Gysi von Adrian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gysi,

auf dem heutigen Arbeitsmarkt wird von Arbeitnehmern eine hohe Flexibilität gefordert. Für eine neue Arbeitsstelle nehme ich seit einiger Zeit eine Anfahrt von 85 km in Kauf. Von meinem Arbeitgeber wird mir ein Firmenwagen gestellt. Mein Brutto-Gehalt beträgt 2.600 EUR. Es wird ein geldwerter Vorteil / Sachbezug geltend gemacht, so dass 700,70 EUR Netto übrig bleiben. Um auf ein Netto-Gehalt von 1.200 EUR zu kommen, müßte das Brutto-Gehalt 3.748,73 betragen, bei effektiven Kosten für meinen Arbeitgeber von 4,500 (!) EUR. Da frage ich mich ob meine Flexibilität bestraft wird. Stattdessen wird die KFZ Steuer für Neuwagen gestrichen, was sich nur bei der Anschaffung von großen Autos lohnt...

Wie stehen Sie zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen,

Adrian Selugga

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Selugga,

Ihre Nachricht vom 9. Dezember hat mich erreicht.

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wären Sie ja nun in der Lage, selbst die Strecke zu fahren und die Entfernungspauschale steuerlich geltend zu machen. Auf jeden Fall freuen wir uns, dass der grundgesetzwidrige Zustand, den die Regierungskoalition angerichtet hat, vom Bundesverfassungsgericht wieder korrigiert wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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