Frage an Gregor Gysi von Deniz C. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gysi
in Ihrer Antwort auf Frau Heider bezüglich des bedingungslosen Grudeinkommens entlarven Sie sich als Verfechter der Leistungsgesellschaft. Viele Menschen sind existenziell abhängig von schlecht bezahlter Arbeit, die sie zum Teil unter menschenunwürdigen Verhältnissen ausüben müssen. Ein bedingunsloses Grundeinkommen soll doch gerade diese Mißstände überwinden.
Menschen müssen die Freiheit bekommen Ihren materiellen und immateriellen Bedürfnissen nicht entspechende Arbeitsangebote abzulehnen.
Muss denn nicht eine emanzipatorische Politik , die die Bedürfnisse der Menschen im Fokus hat, dem Leistungsgedanken und der Effizienzwahn ablehnend gegenüber stehen? Und ich wüßte gerne wie Sie Leistung definieren? Meinen Sie mit Leistung, ausschließlich die der kapitalistischen Verwertungslogik dienende Leistung?
Beantworten Sie eigentlich die Fragen höchstpersönlich?
Über die Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen.
Mi freundlichen Grüssen
Sehr geehrter Herr Celik,
Sie gehen ausschließlich von den Bedürfnissen derjenigen aus, die eine Grundsicherung begehren. Sie müssen aber auch diejenigen sehen, die unentlohnt dafür arbeiten, dass ein anderer die Grundsicherung erhalten kann. Auch diese Menschen in Erwerbsarbeit haben Menschenrechte.
Im übrigen glaube ich nicht, der Logik zu folgen, wie Sie es vermuten. Für mich genügt es, dass ein Mensch bereit ist, entsprechend seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten, eine solidarische Leistung zu erbringen. Dabei kann es sich auch um ehrenamtliche Tätigkeit, um die Betreuung von Kindern oder um andere Leistungen handeln. Ich bin überhaupt nicht der Meinung, dass es dabei nur um Erwerbsarbeit geht. Ich möchte nur einen Unterschied zwischen der Grundsicherung für diejenigen haben, die zu einer irgendwie gearteten solidarischen Leistung bereit sind und für diejenigen, die jede Art solidarischer Leistung ablehnen, obwohl sie dazu fähig wären. Auch letztere müssen eine Grundsicherung bekommen, denn Art. 1 des Grundgesetzes gilt für alle. Niemand darf verhungern. Aber einen Unterschied zwischen der großen ersten Gruppe und der kleinen zweite Gruppe möchte ich schon machen.
Selbstverständlich beantworte ich Fragen "höchstpersönlich".
Mit freundlichen Grüßen
Dr.Gysi