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Gregor Gysi
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Frage von Tom S. •

Frage an Gregor Gysi von Tom S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Dr. Gysi,

wie können Sie mir den das erklären?:

Ab sofort verlieren Bundesbürger alle Rechte gemäß Grundgesetz Art. 2 Abs. 2
Unversehrtheit der Person? Adé
Freiheit der Person ? Adé
Post- oder Fernmeldegeheimnis ? Adé
Unverletzlichkeit der Wohnung ? Adé

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 16. Juni 2008

Sie glauben mir nicht, dann lesen Sie selbst das Bundesgesetzblatt

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0995.pdf

den letzten Artikel 98, das ist der Artikel über den Unterschriften von Merkel, Köhler, ...
(damit ist nicht gemeint, daß die Merkel den Zusatz "von" tragen dürfte. Diese ex Frau Kasner).

Sind wir Vogelfrei, den der letzten Satz des Gesetzes lautet:
Dieses Gesetz tritt am 30.6.2008 inkraft.

Ich habe nichts anderes gemacht, als den Inhalt des Bundesgesetzblattes wiederzugeben. Also noch einmal, wer es nicht glaubt:

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0995.pdf

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 16.Juni 2008 Seite 999

Elfter Teil - Schlussvorschriften: § 98

Einschränkung von Grundrechten:
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der nverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor uslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Quelle: Bundesgesetzblatt
http://frei.bundesgesetzblatt.de/?teil=I&jahr=2008&nr=23

Mit freundlichen Grüßen
T.Schöder

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schröder,

Ihre Nachricht vom 19. November hat mich erreicht.
Seit Jahren wird eine Politik betrieben, Grundrechte einzuschränken. Immer wieder haben wir uns dagegen gewandt. Als Begründung wird immer der Terrorismus genutzt, obwohl es wohl auch generell Ziele gibt, Grundrechte einzuschränken. Aber selbst wenn es um den Kampf gegen den Terrorismus ginge, bin ich entschieden der Ansicht, dass Terroristen auch nicht indirekt darüber entscheiden dürfen, welche Grundrechte bei uns eingeschränkt werden.

Wir werden diesbezüglich weiterhin aktiv bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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