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Gregor Gysi
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Frage von Erhard J. •

Frage an Gregor Gysi von Erhard J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr MdB Dr. Gregor Gysi,

über Ihre Antwort vom 23.09.08 habe ich mich wirklich sehr gefreut.

Doch leider kann ich nicht einmal den ersten Schritt machen. Von weiteren ganz abzusehen. Dabei geht es ausnahmsweise primär gar nicht so sehr ums Geld.

Als ich noch Geld hatte, habe ich mich wirklich sehr um einen Anwalt bemüht. Natürlich tue ich das auch heute noch. Folgendes habe ich erlebt bzw. erlebe ich:

Ein Anwalt aus Dresden sagte, nach dem er sich die Verhandlungsprotokolle angeschaut hatte, zu mir:
"Wenn die Protokolle gefälscht wurden, dann wurden sie von Rechtsanwälten gefälscht und gegen Kollegen nehme ich grundsätzlich nichts an."
Zwei andere RAe teilten mir schriftlich mit, dass sie meine Sache nicht annehmen können, weil sie ansonsten in Interessenkonflikten geraten würden. Die Meisten teilten bzw. teilen jedoch mit, dass sie überlastet sind bzw. der Fall nicht in ihr Schwerpunktgebiet paßt.

Dabei geht es mir weniger um die strafrechtliche Relevanz des Falles sondern mehr um die zivilrechtliche Seite.

Der Detektiv Thomas Sindermann garaniert mit einem Betrag in Höhe von 127,8 Tausend Euro, dass seine Auskunft: "Der Erstdruck der Formulare mit der Kennung *ZP 90... Waldheim" erfolgte 1994" richtig ist. Wenn sie tatsächlich richtig sein sollte heißt das aber im Gegenschluß, dass die RA-Kanzler Eckardt und Partner ein gefälschtes Gerichtsprotokoll in Umlauf gebracht haben. Und der Justizminister das Parlament mit einem gefälschten Gerichtsprotokoll getäuscht hat.

Meine intensiven Bemühungen einen Rechtsanwalt zu finden, der dieses *heiße Eisen* anfaßt, sind allesamt fehlgeschlagen.

Deshalb möchte ich Sie höflichst fragen, ob sie mich bei der Rechtsanwaltsuche unterstützen wollen?

In der Hoffnung, dass Sie mir noch einmal schreiben,
verbleibe ich mit den besten Grüßen und Wünschen
als Ihr potenzieller Wähler
Erhard Jakob

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Sehr geehrter Herr Jakob,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30. September.
In diesem Falle empfehle ich Ihnen, sich an den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Ihres Landes zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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