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Frage von Erhard J. •

Frage an Gregor Gysi von Erhard J. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr MdB Dr. Gregor Gysi,

vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 23.09.2008.

Gern teile ich Ihnen konkreteres zu meiner Frage mit
.
Herr Thomas Sindermann (hier: Sohn von Horst S.) und viele andere behaupten, dass Gerichtsvordrucke mit der Kennung "ZP 90... Waldheim" erst 1994 das erste Mal gedruckt oder verwendet wurden. Wenn diese Auskunft auf der Wahrheit basieren würde, dann würde das bedeuten, dass das Verhandlungsprotokoll vom 20.2.92 Az. C 245/91 Riesa, welches ich von Bezirkskirchenamt Dresden erhalten habe, notgedrungen eine Fälschung sein muss.

Ex-Justizminister Steffen Heitmann und viele andere behaupten hingegen, dass die Formulare schon 1991 existierten.
Er hat am 29.03.1995 die oben genannte Urkunde gegenüber dem LT für richtig beschieden. Ein SPD Politiker sagte zu mir:
"Wenn der Justizminister das Parlament mit einem gefälschten Gerichtsprotokoll getäuscht haben sollte, dann wäre das als Hochverrat zu werten". Deshalb habe ich mich zwecks Aufklärung an die Bundesgeralanwaltschaft in Karlsruhe gewandt.
Dort erhielt ich den Bescheid, dass die Sache nicht als Hochverrat sondern als ein Bagatelldelikt einzuordnen sei.

Mich würde in dieser schon interessieren, wie Sie als unparteiischer und unbefangener Politiker (hier: Nicht als Rechtsanwalt. Weil Sie mir keine Rechtsauskunft geben dürfen und ich auch keine haben will bzw. keine bezahlen kann)
diesen Sachverhalt werten würden.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Jakob,

vielen Dank für Ihre weitere Nachricht.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich den Sachverhalt nicht beurteilen kann. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich doch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt zu wählen, der in der Sache erst einmal Klarheit herstellt. Danach können weitere Schritte überlegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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