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Frage von Andreas S. •

Frage an Gregor Gysi von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag sehr geehrter Herr Gysi.

Vielen Dank für Ihre Antwort vom 16.09.08 auf meine Frage
vom 29.08.08.

Ihre Befürchtung ob instabiler Verhältnisse im Falle einer Stimmabgabe die nur Gültigkeit hat wenn mündliche Verträge (Wahlversprechen) auch eingehalten werden, kann ich nur sehr bedingt teilen. Der Sinn einer solchen Forderung ist ja klar. Dadurch das die Partei „quasi gezwungen“ werden könnte Wahlkampfworten auch die entsprechenden Taten folgen zu lassen, erhält der Bürger ein klares Bild von der Partei – ein unabdingbares Kriterium zur Entscheidungsfindung.

Es geht ja hier nicht um Peanuts. Wir Bürger wählen Parteien / Menschen zu den mächtigsten Menschen dieser Republik die uns nach der Wahl regieren.

Ich fühle mich auf niedrigste, billigste Weise schlicht verarscht, wenn ich meine Stimme einer Partei gebe, die nach der Wahl das Gegenteil – oder noch schlimmer – von dem tut, was sie vor und während des Wahlkampfes gesagt hat.

Das ist ein exorbitanter Affront an Intelligenz sowie meiner Rechts und Werteauffassung.

Deshalb noch einmal meine Frage:
Gibt es eine JUSTIZIABLE Möglichkeit eine so zu unrecht erschlichene / erworbene /"ertrogene" Wählerstimme nach Wahlen zurück zu fordern und sie eventuell einer anderen Partei zu überschreiben? Also eine bedingte Stimmabgabe bezogen auf Wahlversprechen.
Ich jedenfalls würde nach einer Wahl wenn möglich bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und meine Stimme zurückfordern wenn mich eine Partei derart offen verhöhnen würde.

Freundlicher Gruß

P.S.
Ihren {a http://dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/7708552065_1608979.pdf} Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung{/a} begrüße ich auf’s Äußerste.

Das ist ein kleiner Schritt des Richtigen Weges Deutschland ein bisschen lebenswerter zu gestalten. Auf eine Flasche Wein ich wetten würde, dass abgelehnt er wird…

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schmidt,

an eine justiziable Möglichkeit glaube ich nicht. Allerdings kann sich doch das Wahlverhalten der Bevölkerung ändern. Wenn die SPD im Wahlkampf gegen eine Mehrwertsteuererhöhung eintritt und dann mit der Union verhandelt, die 2 % Mehrwertsteuererhöhung wollte, könnte doch ein Kompromiss höchstens in einem Prozentpunkt Mehrwertsteuererhöhung bestehen und nicht in drei Prozentpunkten. Diejenigen, die gerade die SPD gewählt hatten, weil sie vermeintlich keine Mehrwertsteuererhöhung wollte, können dies doch bei ihrer nächsten Wahlentscheidung berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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