Frage an Gregor Gysi von Erhard J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
ein Detektiv aus Berlin teilte mir mit, dass sich offensichtlich ein unrichtiges oder gar gefälschtes Gerichtsprotokoll im Rechtsverkehr befinden muss.
Ob die relativ hoch versicherte Auskunft richtig oder falsch ist, weiß ich nicht.
Allerdings weiß ich, dass der zuständige Justizminister das betreffende Verhandlungsprotokoll gegenüber dem Landtag für richtig beschieden hat.
Ein SPD-Politiker sagte zu mir: "Wenn der Staatsminister das Parlament mit einem gefälschten Gerichtsprotokoll getäuscht haben sollte, dann wäre das als Hochverrat zu werten."
Auch wenn das möglicherweise eine hypothtische Frage ist, würde ich gern wissen, wie sie eine derartige Tat einstufen würden?
Mit freundlichen Grüßen
erhardjakob@vodafon.de
Telefon: 0176 / 963 49 7 55
Sehr geehrter Herr Jakob,
Ihr Schreiben vom 21. September hat mich erreicht.
Eine rechtliche Einordnung ist nicht möglich, solange ich nicht weiß, worum es ging.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi