Frage an Gregor Gysi von Bernd H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
ich bin ALG II Empfänger mit der 58er Regelung. D. h. ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Nun soll ich, wenn ich Urlaub machen möchte, 1 Woche vorher einen Antrag stellen und die Genehmigung abwarten. Daduch wird mir die Möglichkeit genommen, günstige Angebote z. B. der Bahn, anzunehmen. Dies ist für mich ein
Verstoss des Art. 2 des GG wonach die freie Entfaltung der Persönlichkeit geregelt ist. Ebenso die Rückmeldung. Alles Verstösse gegen, Art. 1, 3/3, 11, 19/4. Können sie mir bestätigen, das diese Regelung
der ARGE rechtens ist?
Ich danke Ihnen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Bernd Horstmann
Sehr geehrter Herr Horstmann,
Ihre Nachricht vom 12. August hat mich erreicht. Insgesamt bin ich für die Überwindung der Hartz IV-Regelungen, weil sie demütigend und unbefriedigend sind.
Eine Wochenfrist kann ich nachvollziehen, bei jemanden, der vermittelt werden soll. Dann aber, wenn auf Vermittlung verzichtet wird, ist mir die Regelung unverständlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi