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Frage von Stephan L. •

Frage an Gregor Gysi von Stephan L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Gysi,

ich habe eine Frage zum Thema Rundfunkgebühren bei Hartz IV Empfänger. Ich selber bin Empfänger von Armengeld II und habe in der Vergangenheit einen befristeten Zuschlag zu der Grundsicherung in Höhe von 345,00€ bekommen. Der Zuschlag lag zwischen 35,00€ bis 43,00€ . Selbstverständliche habe ich frühzeitig einen Antrag zur Befreiung der Rundfunkgebühr bei der GEZ in Köln gestellt. In den Zeitraum wo neben der Grundsicherung einen befristeten Zuschlag hinzukam, war laut Mitteilung der GEZ eine Befreiung der Gebühr nicht möglich, da gemäß Rundfunkstaatsvertrag nur eine Befreiung bei ALGII Empfänger ohne Zuschläge in Betracht kommt. Ich habe daher Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage eingereicht. Das Gericht wies meine Klage jedoch ab. Die Anwaltskanzlei (Name ist mir nicht mehr bekannt) mit 15 Anwälten die die Interessen der GEZ vertritt, begründete in Ihrer Stellungnahme das die Höhe des Zuschlags unwesentlich sei, wichtig sei die Tatsache das ein Zuschlag gewährt wird. Meine Frage: Ist in Ihrer Partei einen solchen Fall bekannt? Es kann ja wohl nicht angehen das ein ALG II Empfänger der neben der Grundsicherung einen Zuschlag von nur einen 1,00€ volle Rundfunkgebühren entrichten muss.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Luckaßen,

Ihre Nachricht vom 30. Juli hat mich erreicht.
Ich habe sie zuständigkeitshalber an Katja Kipping mit der Bitte weitergeleitet, Ihnen eine ausführlichere Antwort zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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